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Erfolg gegen Raiffeisenbank Weiden - Grundbesitz Wohnbaufonds (GWF)

Diesmal war es die Bank, die unsere Mandanten verklagt hatte. Mit ihrem gerichtlichen Vorgehen wollte die Raiffeisenbank Weiden eine gerichtliche Feststellung erreichen, dass ihr Darlehensvertrag mit den GWF - Anlegern wirksam sei, nachdem diese zuvor von der Bank die Rückabwicklung ihrer Anlage verlangt hatten. Das Landgericht Frankfurt machte der Bank nunmehr aber einen Strich durch die Rechnung, indem es urteilte, dass die Anleger ihre Erklärungen, mit denen Sie den Darlehensvertrag einst abschlossen wirksam widerrufen hatten und die diesbezügliche Widerrufsbelehrung der Raiffeisenbank unwirksam ist. Bemerkenswert an dem Urteil ist aber außerdem, dass es das Gericht nicht dabei belassen hat (dieser eine Grund hätte schon ausgereicht, die Klage der Bank abzuweisen). Das Gericht hat obendrein den Anlegern auch noch bestätigt, dass diese beim Abschluss der Fondsbeteiligung arglistig über die Rentabilität der Anlage getäuscht worden sind und ihnen daher auch noch ein Anfechtungsrecht zustand. Da Urteil stellt einen weiteren Schritt in Richtung des Anlegerschutzes der GWF - Anleger dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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