Bankkunden

Viele Kunden von Banken und Sparkassen – gerade auch Unternehmer – stellen fest, dass in dieser bankmäßigen Geschäftsverbindung irgendetwas nicht stimmt und dass die Kosten für die Finanzierung immer höher werden und das eigene Einkommen immer weniger – bis dahin, dass man nur noch für das Kreditinstitut arbeitet. Vielfach beklagen sich Bankkunden zudem über einen schleichenden Prozess, bei dem ein immer umfassenderer Zugriff der Bank auf das eigene Vermögen in Form der Verschaffung von Kreditsicherheiten erfolgt, gegen die man sich nicht zu wehren weiß und was oftmals in der Zwangsversteigerung des eigenen Vermögens und einem Insolvenzantrag gipfelt. Diese Entwicklung kann ihre Ursache in einer falschen Kreditabrechnung, unberechtigt hohen Kreditzinsen, unzulässigen Gebühren oder einem falschen Sicherheitenverhalten der Bank haben. Durch den eintretenden Zinseszinseffekt kann es hier durchaus zu erheblichen Summen kommen, die über Jahre hinweg unberechtigt durch die Bank erlangt wurden. Auch Privatkunden werden trotz eindeutiger Rechtsprechung immer wieder Opfer der Abrechnung unzulässiger Gebühren und Kosten durch Banken und Sparkassen. Wir helfen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr unberechtigter Forderungen der Bank, der Rückholung zu viel gezahlter Zinsen, Gebühren und Kosten und bei der Vermeidung und Abwehr von Zwangsversteigerungs- und anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierzu arbeiten wir beispielsweise mit Sachverständigen zusammen, die etwaige Schäden genau berechnen können und begleiten Sie auch bei Verhandlungen mit der Bank.