Insolvenzbetroffene
Sobald Sie als Unternehmer, Gesellschafter oder Gläubiger eines Unternehmens von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen sind und das Insolvenzverfahren hierüber eröffnet wurde oder eröffnet zu werden droht, sind Ihr Geld und gegebenenfalls Ihr privates Eigentum dem kaum eingeschränkten Zugriff des eingesetzten (vorläufigen) Insolvenzverwalters ausgesetzt. Als Gläubiger, Gesellschafter oder Inhaber des Unternehmens müssen Sie zusehen, wie dieser über Ihr Vermögen verfügt. Oftmals beobachten Betroffene hierbei die unverzügliche Verschleuderung von all dem, was sie sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben, innerhalb weniger Wochen und Monate. Die Handlungen des Insolvenzverwalters unterliegen hierbei keiner nennenswerten Kontrolle. Wir überwachen die Handlungen des Insolvenzverwalters für Sie und können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche rechtzeitig und nachhaltig zu sichern. Gegebenenfalls setzen wir für Sie Haftungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter durch.