Rechtsanwalt Andreas Schafft war als Gesamtvollstreckungsverwalter (Vorläufer des Insolvenzverwalters) über das Vermögen eines Unternehmens eingesetzt, über welches in Folge eines Gutachtens des Rechtsanwaltes Schafft Ende der 1990er Jahre das Gesamtvollstreckungsverfahren (Vorläufer des Insolvenzverfahrens) eröffnet worden war. Das Unternehmen hatte bereits geraume Zeit vor der Verfahrenseröffnung umfangreiche Forderungen an unsere Mandantschaft abgetreten. Diese Forderungsabtretungen hatte der Rechtsanwalt Schafft im Rahmen des Verfahrens als unwirksam bezeichnet, weswegen unserer Mandantschaft Forderungen im fünfstelligen Bereich verloren gingen. Nach Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens nimmt unsere Mandantschaft nunmehr den Rechtsanwalt Schafft als ehemaligen Verwalter hierfür auf Schadenersatz in Anspruch. Das Landgericht Kassel hat für die gegen den Rechtsanwalt Schafft erhobene Haftungsklage über mehr als 42.000,- € nunmehr nach Bejahung der Erfolgsaussichten der Klage unserer Mandantschaft Prozesskostenhilfe bewilligt.
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LG Kassel bewilligt Prozesskostenhilfe gegen Rechtsanwalt Schafft
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