Unser Mandant nahm die Volksbank Süd-Emsland eG vor dem Landgericht Osnabrück klageweise auf Rückzahlung eines Betrages von etwa 69.400,- € in Anspruch. Diese Forderung war darauf gestützt, dass der Volksbank vorgehalten wurde, über Jahre hinweg ein Girokonto / Kontokorrentkonto unseres Mandanten fehlerhaft geführt zu haben. im Einzelnen wurde der Volksbank auf Basis einer von unserem Mandanten zuvor beauftragten Kontenprüfung vorgeworfen, Zahlungen und Kontobelastungen nicht zum richtigen Tag dem Konto wertgestellt zu haben sowie Sollzinsen für das Kontokorrentkonto und Darlehenskonten falsch und zu Lasten unseres Mandanten angepasst bzw. abgerechnet zu haben. Insofern wurde der Volksbank etwa vorgehalten, dass sie im Wege der einseitigen Veränderung der Sollzinsen auf dem Kontokorrentkonto und Darlehenskonten diese nicht entsprechend der Entwicklungen am Zinsmarkt an ihre eigenen Geldbeschaffungskosten angepasst hat, wozu sie verpflichtet gewesen wäre, sondern vielmehr die Zinsen zum Nachteil unseres Mandanten so verändert hat, dass unserem Mandanten hieraus ein Zinsschaden im Bereich von fast 70.000,- € entstanden ist. Die Volksbank Süd-Emsland wies hierzu jegliche Fehler weit von sich. Nachdem der zuständige Richter des Landgerichts Osnabrück in der mündlichen Verhandlung jedoch ankündigte, zur Behauptung der Kontoführungsfehler Beweis zu erheben und einen gerichtlichen Sachverständigen mit der Kontenprüfung zu beauftragen, war die Volksbank plötzlich vergleichsbereit und einigte sich mit unserem Mandanten darauf, dass sie an unseren Mandanten einen Betrag von 30.000,- € zurückzahlt, was inzwischen auch geschehen ist.
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Volksbank Süd-Emsland vergleicht sich vor LG Osnabrück
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