Das Landgericht Gera hat eine Klage der BMW Bank gegen unseren Mandanten abgewiesen. Die Bank hat unseren Mandanten auf Zahlung von angeblich rückständigen Darlehensraten verklagt aus einem Darlehen, welches unser Mandant gar nicht abgeschlossen hatte. Der Darlehensvertrag war von unserem Mandanten nicht unterschrieben worden, sondern ein Mitarbeiter eines Autohauses hatte die Unterschrift unseres Mandanten unter diesem Vertrag gefälscht und diesen Vertrag sodann bei der BMW Bank eingereicht, die daraufhin an das Autohaus das Darlehen auszahlte. Nachdem zuvor das Autohaus bereits gerichtlich dazu verurteilt worden war, unseren Mandanten von dem Darlehen freizuhalten und die Darlehenssumme an die BMW Bank zurückzahlen musste, verlangte die BMW Bank jetzt von unserem Mandanten noch eine Zahl von Darlehensraten, die unser Mandant wegen des gefälschten Darlehensvertrages nicht gezahlt hatte und verklagte unseren Mandanten. Das Landgericht Gera hat diese Klage der BMW Bank nunmehr abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aktuelles
BMW Bank unterliegt beim LG Gera
Zurück zur Übersicht