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Prozesskostenhilfe für Staatshaftungsklage gegen Freistaat Bayern

Das OLG München hat unserem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt für eine Klage auf Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern. Mit der Klage begehrt unser Mandant vom Freistaat Bayern Schadenersatz in Höhe von 250.000,- € mit der Begründung, dass ein Rechtspfleger des Amtsgerichts Kaufbeuren das Haus unseres Mandanten zwangsversteigert hatte, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung vorgelegen hätten. Konkret wird geltend gemacht, dass dem Rechtspfleger weder der Vollstreckungstitel noch die vollständige zugehörige Vollstreckungsklausel vorgelegen haben, die zwingende Vollstreckungsvoraussetzung sind und der Rechtspfleger trotzdem die Zwangsversteigerung durchgeführt hat. Zuvor hatte unser Mandant zahlreiche Rechtsmittel gegenüber dem Amtsgericht Kaufbeuren, dem Landgericht Kempten und dem Landgericht Augsburg angestrengt, die alle abgewiesen wurden. Auf die nunmehr geführte Beschwerde zum OLG München hat dieses nunmehr die Vorentscheidung des Landgerichts Augsburg aufgehoben und unserem Mandanten Prozesskostenhilfe für die Schadenersatzklage gegen den Freistaat Bayern bewilligt. Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unter anderem auch, dass eine solche Klage Erfolgsaussichten hat, die das OLG München bejahte. Wir werden nunmehr das Klageverfahren betreiben.

 

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