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Bank verurteilt: Bearbeitungsgebühr auch bei Förderdarlehen unzulässig

Für unseren Mandanten haben wir die SüdWestBank AG vor dem Landgericht Stuttgart auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für mehrere Darlehensverträge in Anspruch genommen. Unter diesen Darlehensverträgen befanden sich auch mehrere sogenannte Förderdarlehen, die von Förderbanken wie zum Beispiel der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder Aufbaubanken der Länder über die Hausbanken ausgereicht werden. Auch hier lassen sich Banken oft und gern Bearbeitungsgebühren vom Darlehensnehmer zahlen. Die meisten Banken haben zwar zwischenzeitlich eingesehen, dass sie Bearbeitungsgebühren weder an private noch an gewerbliche Darlehenskunden berechnen dürfen, hinsichtlich Bearbeitungsgebühren, die für die Ausreichung von Förderdarlehen verlangt werden, stellen sich die Banken in der Regel noch immer auf den Standpunkt, dass sie diese nicht zurückzahlen müssten. Beim Landgericht Stuttgart haben wir nunmehr ein Urteil für unsere Mandantschaft erstritten, welches auch die Bearbeitungsgebühren für Förderdarlehen für unzulässig erklärt und die Südwestbank AG zur Rückzahlung verurteilt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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