Die HypoVereinsbank weist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 21.12.2015) eine Gebühr von 5,00 € als Preis für jede Erstellung einer EC-Karte aus (" Preis je Kartenerstellung "). Unser Mandant verfügte seit Jahren über zwei EC - Karten der HypoVereinsbank, die stets kostenfrei waren. Erstmals im Oktober 2015 buchte die HypoVereinsbank vom Konto unseres Mandanten zweimal den Betrag von 5,00 € ab. Grund: die Laufzeit der beiden EC - Karten war abgelaufen (wofür unser Mandant natürlich nichts konnte) und die Bank übersandte unaufgefordert zwei neue EC - Karten. Hierfür wollte sie sich von ihrem Kunden pro Karte mit 5,00 € bezahlen lassen. Unser Mandant sah dies nicht ein, da er weder für die Laufzeit der Karten noch für deren Neuübersendung verantwortlich war. Wir klagten daher auf Rückzahlung dieser Gebühr gegen die HypoVereinsbank. Hatte sich die HypoVereinsbank vorgerichtlich noch vehement gegen die Rückzahlung gewehrt, zahlte sie nach Erhalt unserer Klage die Gebühr unverzüglich zurück, um es nicht zu einem Urteil kommen zu lassen. Nunmehr hat die HypoVereinsbank unserem Mandanten bestätigt, dass sie auch zukünftig diese Gebühr von ihm nicht mehr verlangen werde.
Wer eine solche Gebühr auf seinem Kontoauszug findet, sollte schnellstens bei der Bank widersprechen, da in der Regel nach dem Ablauf von sechs Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges die Gebühr als genehmigt gilt. Im hiesigen Fall war es zudem so, dass die HypoVereinsbank einfach ungefragt die Gebühr von dem Konto unseres Mandanten abgebucht hat. Auch hierauf sollte geachtet werden.