Für einen unserer Mandanten haben wir ein Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main erwirkt, mit dem die Vereinigte Volksbank Maingau zur Neuberechnung eines für unseren Mandanten geführten Darlehens verurteilt worden ist. Unser Mandant hatte ein Darlehen bei dieser Volksbank aufgenommen. In dem Darlehensvertrag war eine Klausel enthalten, nach welcher der Bank das Recht zustehen sollte, die Zinsen für das Darlehen einseitig anzupassen. Die genauen Umstände, unter welchen diese Zinsanpassung zu erfolgen hatte, waren in der Klausel allerdings nicht enthalten. Die fehlende Eindeutigkeit der Klausel hatte zu Folge, dass die Vereinigte Volksbank Maingau die Zinsen nicht der aktuellen Zinsmarktentwicklung anpasste. Während die Zinsen am Geldmarkt immer weiter sanken, gab die Bank diese Zinssenkung nur teilweise und nur verspätet an unseren Mandanten weiter und verdiente damit ordentlich Zinsen, obwohl sie verpflichtet gewesen wäre, jede Zinssenkung unmittelbar an den Kunden weiterzugeben. Das Amtsgericht Offenbach gab unserer Klage statt, mit der wir geltend gemacht hatten, dass diese Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und verurteilte die Bank zu einer Neuberechnung des Darlehenskonto unter der Maßgabe, dass die laufenden Darlehenszinsen exakt an die Zinsmarktentwicklung angepasst werden. Dies machte nach den hiesigen Berechnungen allein im Zeitraum von vier Jahren bei einer monatlichen Darlehensrate von 370,- € einen Zinsschaden in Höhe von etwa 700,- € aus.
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Vereinigte Volksbank Maingau zur Neuberechnung von Darlehen verurteilt
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