Mit einer Klage auf Gutschrift von knapp 6.000,- € haben wir für unseren Mandanten die Gothaer Lebensversicherung AG erfolgreich vor dem LG Traunstein in Anspruch genommen. Die Gothaer Lebensversicherung AG ist Rechtsnachfolger von Versicherungen, die vormals unter dem Namen VERITAS vertrieben wurde. Im vorliegenden Fall handelte es sich um zwei fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen, die es nach den Vertragsbedingungen ermöglichten, dass der Kunde, der sein Geld in dieser Versicherung angelegt hatte, den Fonds, in den die Versicherungsgesellschaft das angelegte Geld investierte, zu wechseln (sog. Fondsshift). Die Besonderheit bei diesem Vertrag war, dass der Kunde die Möglichkeit hatte, diesen Fondswechsel rückwirkend zum Stichtag des Vormonates vorzunehmen. Auf diese Weise konnte auf Kursveränderungen rückwirkend reagiert werden und zum Beispiel eingetretene Verluste zumindest teilweise verhindert werden. Nachdem die Gothaer Versicherung dies einige Zeit vertragsgemäß ausgeführt hatte, verweigerte sie plötzlich diese Fondsshifts, was bei unserem Mandanten zu einem Nachteil von fast 6.000,- € für nur zwei Fondswechsel führte. Unsere, gegen diese Weigerung gerichtete, Klage hatte nunmehr beim LG Traunstein Erfolg und die Gothaer Lebensversicherung AG wurde zur Gutschrift dieser fast 6.000,- € auf das bestehende Deckungskapital der beiden Versicherungen rechtskräftig verurteilt. Personen, die ebenfalls noch laufende Verträge (Investmentrentenpolice) der VERITAS (nunmehr Gothaer Lebensversicherung AG) haben, sollten hierzu einen Rechtsanwalt befragen.
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Gothaer Lebensvers. zur Gutschrift auf VERITAS-Police verurteilt
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