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Postbank nach Phishing zur Erstattung verurteilt

In einem durch unsere Kanzlei geführten Verfahren hatten die Täter über eine täuschend echt aussehende Email unsere Mandantschaft auf eine gefälschte Internetseite geleitet, die aussah wie eine Seite der Postbank. Über diese Seite wurde unsere Mandantschaft veranlasst, das von der Postbank verwendete BestSign - Verfahren zu benutzen. Hierdurch erlangten die Betrüger Zugang zum Konto unserer Mandantschaft und tätigten von dort eine Überweisung. Da diese Überweisung nicht von unserer Mandantschaft autorisiert war und die Banken verpflichtet sind, unautorisierte Zahlungen an die Bankkunden zu erstatten, hat unsere Mandantschaft die Postbank, die eine Erstattung verweigerte, entsprechend verklagt. Durch das Landgericht Bonn ist die Postbank nunmehr rechtskräftig zur Gutschrift des entwendeten Betrages abzüglich einer Schadenpauschale von 50,00 € verurteilt worden. Das Landgericht Bonn wies in diesem Zusammenhang auch auf die Pflichten der Banken zur Vornahme deutlicher Warnhinweise vor Handlungen von Betrügern hin. Opfer eines Phishing-Angriffes sollten sich anwaltlich beraten lassen. 

 

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