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Pfando unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Nachdem unsere Kanzlei bereits eine Vielzahl von Urteilen von Land- und Oberlandesgerichte gegen die Pfando´s Cash & Drive GmbH sowie deren Schwestergesellschaft Pfando GmbH erstritten hat, hat nunmehr auch der Bundesgerichtshof in einem von uns vertretenen Fall mit Verkündung seines Urteils am 16.11.2022 bestätigt, dass das ihm vorliegende Vertragswerk als wucherähnliches Rechtsgeschäft der Nichtigkeit unterliegt. Das Urteil ist nach hiesiger Prüfung auf alle hier bekannten Pfando-Fälle übertragbar und bestätigt unsere Rechtsauffassung, die wir seit mehreren Jahren vor den Gerichten erfolgreich vertreten. Wir empfehlen jedem, der einen Vertrag mit Pfando abgeschlossen hat, diesen rechtlich prüfen zu lassen. Für alle uns vorliegenden Fälle sind wir im Rahmen einer solchen Prüfung zu einer Sittenwidrigkeit wegen Wuchers gelangt. Gern stehen wir Ihnen für Fragen unter ra-schilling@gmx.de zur Verfügung.

 

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