Die Al-Ban Objekt Schwerin KG wurde in den 90er Jahren als Kapitalanlagemodell in Form der sogenannten Massenkommanditgesellschaft gegründet worden. Tausende von Anlegern, darunter sogar bekannte Sportler, wurden mit einer Investition in Plattenbauten in der Innenstadt von Schwerin gelockt. Es wurde ein Bild von der boomenden Schweriner Innenstadt vorgespiegelt, in der ein erheblicher Bedarf nach preisgünstigen Wohnungen bestehe, weswegen in riesige Plattenbauten investiert werden sollte. Dies wurde den Anlegern so verkauft, obwohl den Initiatoren bereits von Anfang an klar war, dass die Plattenbauten, die mit dem Geld der Anleger erworben werden sollten, in einem sozialen Brennpunkt von Schwerin lagen und dort bereits damals eine erhebliche Abwanderungstendenz zu verzeichnen war. Aus diesem Grund ist der Fonds bereits sehr kurze Zeit nach Beginn in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten gerutscht, weil die Plattenbauten zu großen Teilen nicht vermietet werden konnten. Dies hatte wegen der Gestaltung der Beteiligungsverträge zur Folge, dass die Anleger bereits kurze Zeit nach Zeichnung ihrer Anteile in erheblichem Maße Nachschussanforderungen der Gesellschaft ausgesetzt wurden. Einen Austritt aus der Gesellschaft ließ diese nicht zu. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hat unsere Kanzlei nunmehr die außerordentliche Kündigund wegen der oben benannten Gründe durchsetzen können mit der Folge, dass die Anleger von weiteren Nachschusszahlungen verschont bleiben. Das Verfahren befindet sich derzeit beim Kammergericht Berlin in der Berufungsinstanz, in der wir zusätzlich erreichen wollen, dass die Fondsgesellschaft den Anlegern auch ihre bereits eingezahlten Gelder zurückzahlen muss. Eine Entscheidung steht hier noch aus.
Aktuelles
Klageerfolg gegen den Al-Ban Fonds Objekt Schwerin KG
Zurück zur Übersicht