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Erfolg gegen BAG Bank - Grundbesitz Wohnbaufonds (GWF)

In einem der tausendfach durch diverse Raiffeisenbanken (Oberschleißheim, Weiden, Obertraubling etc.) finanzierten "Grundbesitz - Wohnbaufonds" hat die BAG Bank in Hamm (Eigene Werbung: "Ihr Partner für Problemkredite") so gut wie alle Finanzierungen übernommen und ist nunmehr Darlehensgeber der Anleger in den GWF - Fonds. Vertrieben wurde diese Anlage durch die Firma Concept & Capital, Geschäftsführerin ist die Firma IBH und maßgeblich als Treuhänderin beteiligt ist die Steuerberatung CT-Treuhand. 

In allen hier bekannten Fällen wurden die Anlagen zusammen mit den Krediten bei einer Raiffeisenbank oder der Gallinat Bank in Essen durch Vermittler im Wege des Direktvertriebes, sprich "an der Haustür" verkauft, indem den ahnungslosen Anlegern versprochen wurde, sie würden hiermit etwas für Ihre Altersvorsorge tun und erheblich Steuern sparen. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Vermittler in fast allen Fällen den Kunden vorgelogen haben, die Anlage würde sich aus der Kombination von Steuervorteilen und Ausschüttungen von selbst finanzieren. 

Unsere Kanzlei hat nunmehr das erste rechtskräftige Urteil gegen die BAG Bank auf komplette Rückabwicklung einer solchen GWF-Kredit-Kombination beim Landgericht Berlin erstritten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Raiffeisenbank so eng mit dem Fondsvertrieb zusammengearbeitet hat, dass sie den Anlegern alle bisher an die Bank gezalten Raten abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und Steuervorteile zurückzahlen und den Anlegern den Fondsanteil abnehmen muss. Außerdem wurde die Bank verurteilt, die Anleger von allen aus der Beteiligung resultierenden steuerlichen Nachteilen freizustellen. 

Das Urteil ist mittlerweile umgesetzt. Die Anleger haben von der Bank eine ordentliche Zahlung in Höhe von über 12.000,- € zurückerhalten.

 

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