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Commerzbank unterliegt beim LG Leipzig
In einem von unserer Kanzlei geführten Klageverfahren musste die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank vor dem Landgericht Leipzig eine Niederlage hinnehmen. Die Dresdner Bank, die später durch die Commerzbank übernommen worden war, nahm unseren Mandanten aus einer sogenannten persönlichen Haftungsübernahmeerklärung in einer Grundschuldurkunde in Anspruch. Vielfach wird - ohne dass dies den Grundstückseigentümern bewusst ist - bei einer Bestellung einer Grundschuld eine sogenannte "persönliche Haftungsübernahme" gleich in der Grundschuldurkunde mitvereinbart. Der Grundschuldbesteller, der eigentlich nur eine Grundschuld auf sein Grundstück zur Absicherung eines Kredites bestellen will, wird hierbei oft nicht darauf hingewiesen, dass er zugleich auch noch neben der Grundschuld ein eigenes Schuldanerkenntnis gegenüber der Bank abgibt, welches völlig unabhängig von der Grundschuld selbst besteht und durch die Bank vollstreckt werden kann. Dies kann dazu führen, dass sogar nach Löschung bzw. Rückgabe der Grundschuld die Bank immer noch aus der Grundschuldurkunde vollstreckt. So war dies in dem von hier vertretenen Fall. Die Grundschuld war schon lange erledigt, die Commerzbank nahm unseren Mandanten jedoch noch immer aus der in der Grundschuldurkunde enthaltenen persönlichen Haftungsübernahme in Anspruch und begehrte 100.000,- €. Hiergegen haben wir für unseren Mandanten Klage erhoben. Nachdem im Prozesskostenhilfeverfahren das Oberlandesgericht Dresden festgestellt hatte, dass diese Haftungsübernahme bereits seit mehreren Jahren erloschen war, die Commerzbank also gar keine Rechte hieraus mehr herleiten durfte, schloss sich auch das Landgericht Leipzig dieser Auffassung an und und entschied zu Gunsten unseres Mandanten. Dieser ist jetzt keiner Haftung der Commerzbank mehr ausgesetzt.
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