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Bfw GmbH & Co. KG unterliegt beim LG Dresden

Die "BfW GmbH & Co. KG", Dresden, laut LG Dresden die Firmenfortführerin des "Bund freier Wirtschaftsberater", ist durch das Landgericht Dresden zur Leistung von Schadenersatz für eine falsche Anlageberatung verurteilt worden. Unsere Mandantschaft war durch einen Anlageberater, der für den "Bund freier Wirtschaftsberater" auftrat, zum Abschluss einer kreditfinanzierten Anlage in einem angeblich sicheren Immobilienfonds der sogenannten "Grundbesitz Wohnbaufonds" überredet worden, wobei jegliche Risiken, die mit dieser Beteiligung verbunden sind, etwa das Risiko der persönlichen Haftung der Anlager für Schulden der Gesellschaft, verheimlicht worden waren. Die BfW GmbH & Co. KG hatte im Verfahren abgestritten, etwas mit dem Vermittler oder dem "Bund freier Wirtschaftsberater" zu tun gehabt zu haben, wobei jedoch das Landgericht Dresden durch überzeugende Indizien und Zeugenaussagen im Verfahren zu einer anderen Überzeugung gekommen ist. Es veruteilte die BfW GmbH & Co.KG, unsere Mandantschaft von dem Darlehen bei der Gallinat Bank freizustellen und unserer Mandantschaft die bereits gezahlten Beträge von über 20.000,- € zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 

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